01 · Mai 2026Die Fischerei wurde gestoppt
Im Mai 2026 begannen die Behörden, das alte Verbot der Fischerei mit grundberührenden Fanggeräten westlich von Rømø und Mandø durchzusetzen.
15. August 2026 · Das Verbot ist aufgehoben
Die dänische Katastrophenschutzbehörde hat die Verbotsgebiete bei Lister Dyb, Rømø und Mandø in Warngebiete umgewandelt. Alle Kutter können wieder auslaufen und ihrer Arbeit nachgehen. Nun geht der Kampf um Antworten, Verantwortung und Gerechtigkeit weiter.
Neuer offizieller Stand
Am 14. August 2026 teilte die dänische Katastrophenschutzbehörde mit, dass das Verbot mit Wirkung zum 15. August aufgehoben wird. Die bisherigen Verbotsgebiete bei Lister Dyb, Rømø und Mandø sind nun Warngebiete.
„Die erste Runde des Kampfes haben wir gewonnen. Jetzt können wir alle wieder rausfahren und unserer Arbeit nachgehen. Aber wir kämpfen weiter für Gerechtigkeit.“
So beschreibt einer der Fischer von Rømø die neue Lage.
Originalschreiben der Behörde öffnen ↗
Wir sind Krabbenfischer von Rømø. Unsere Spezialkutter, Fanggeräte und Erfahrung sind auf eine Fischerei ausgerichtet, die durch die älteste bislang aufgefundene Genehmigung bis 1968 – also seit mindestens 58 Jahren – dokumentiert ist.
Es gibt Hinweise auf eine frühere deutsche Fischerei in diesem Gebiet. Aus den derzeit vorliegenden Unterlagen geht jedoch nicht hervor, wie weit die Fischerei tatsächlich zurückreicht. Deshalb bezeichnen wir 1968 als das Jahr der frühesten dokumentierten Genehmigung und nicht als Beginn der Fischerei.
Im Mai 2026 begannen die Behörden, ein altes Verbot der Fischerei mit grundberührenden Fanggeräten westlich von Rømø und Mandø durchzusetzen. Zum 15. August 2026 wurde das Verbot aufgehoben und die Gebiete wurden zu Warngebieten erklärt.
Die Gebiete bleiben als Warngebiete gekennzeichnet. Die Aufhebung gibt den Fischern ihre Arbeit zurück, klärt aber weder die offenen Fragen zum Ablauf noch die Verluste, die ihre Familien bereits erlitten haben.
Ich möchte helfenSpezialisierte Krabbenfischerei
Die Genehmigungsbedingungen schreiben ein selektives Schleppnetz mit Siebnetz vor, durch das Beifang wieder entweichen kann. Die Kurrbäume dürfen höchstens 10 Meter lang sein, vor dem Grundtau dürfen keine Ketten eingesetzt werden, und die Sortierung muss unter ständiger Wasserzufuhr erfolgen.
Fang, der nicht behalten wird, gelangt direkt zurück ins Meer. Das sind verbindliche Vorgaben für die Fischerei — keine bloßen Absichtserklärungen.



Was zeigt die Forschung? Der Thünen-Bericht zeigt, dass die Tiergemeinschaften auf den untersuchten Fein- und Mittelsandböden bei geringer Fischereiintensität widerstandsfähig sind. In der Gesamtbetrachtung der Versuche fanden die Forschenden keine statistische Häufung von Effekten nach der Befischung. Bei einzelnen Arten gemessene Wirkungen wurden mit einer Dauer von 13–20 Tagen berechnet. Die Ergebnisse weisen damit auf eine von Natur aus dynamische Meeresumwelt hin, die bei geringer Fischereiintensität widerstandsfähig ist.
Die entscheidende Frage
Warum wurde unsere Fischerei mit sofortiger Wirkung gestoppt, obwohl die Prüfung der Sicherheitslage noch nicht abgeschlossen war?Dokumente ansehen ↗
Das Verbot wurde nicht erst 2026 erlassen. Neu ist seine konsequente Durchsetzung nach Jahrzehnten offener, behördlich bekannter Fischerei.
Die Genehmigung dokumentiert die Fischerei seit 58 Jahren. Hinweise auf eine frühere deutsche Fischerei deuten auf eine ältere Geschichte hin; ein Anfangsjahr ist jedoch bislang nicht belegt.
Sicherheitsvorschriften beschränken in bestimmten Gebieten den Einsatz grundberührender Fanggeräte wegen Minen und anderer explosiver Gegenstände.
Die Verordnung Nr. 135 vom 4. März 2005 legt die Verbotsgebiete westlich von Rømø und Mandø fest.
Die Nordseekrabbenfischerei wird in dem Gebiet über viele Jahre betrieben, ohne dass das Verbot konsequent durchgesetzt wird.
Die dänische Naturschutzvereinigung teilt mit, dass die dänische Katastrophenschutzbehörde das Verbot künftig durchsetzen werde.
Der Minister erklärt, die Katastrophenschutzbehörde habe ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die Vorschriften an die veränderte Sicherheitslage angepasst werden sollten.
Die Verbotsgebiete bei Lister Dyb, Rømø und Mandø werden in Warngebiete umgewandelt. Alle Kutter können die Fischerei wieder aufnehmen.
Die Fischer arbeiten wieder. Der Verein verlangt jedoch weiterhin Antworten, Verantwortung und die Anerkennung der bereits entstandenen Verluste.
Im Mai wurde das Verbot durchgesetzt, im August aufgehoben. Die Folgen der Sperrung sind damit nicht verschwunden.
Im Mai 2026 begannen die Behörden, das alte Verbot der Fischerei mit grundberührenden Fanggeräten westlich von Rømø und Mandø durchzusetzen.
Die dänische Katastrophenschutzbehörde hob das Verbot nach einer Bewertung durch das dänische Verteidigungskommando auf. Die Gebiete sind nun Warngebiete.
Die Fischer können wieder arbeiten. Nach der finanziellen und menschlichen Belastung durch die Sperrung kämpft der Verein jedoch weiter für Antworten, Verantwortung und Gerechtigkeit.
Rømø Fiskeriforening berichtet
Der frühere Vorsitzende Oluf Stenrøl Kristensen, der den Verein 49 Jahre lang leitete, hatte rund 30.000 Dokumente aus der Korrespondenz des Vereins aufbewahrt.
Darin fanden die Fischer ein Schreiben, in dem das Fischereiministerium ankündigte, das Verteidigungsministerium wegen der Fischerei in dem mit Minen und anderen Sprengmitteln belasteten Gebiet zu kontaktieren. Das Schreiben trug ein Aktenzeichen.
Der Verein übermittelte dieses Aktenzeichen dem dänischen Nationalarchiv. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass die Unterlagen zu dem Vorgang versehentlich gelöscht worden seien. Der abschließende schriftliche Nachweis der früheren Vereinbarung fehlt daher weiterhin.
Pau Schramm · Vorsitzender, Rømø Fiskeriforening
Nach Angaben von Rømø Fiskeriforening arbeiten die Fischer seit Jahrzehnten in diesem Gebiet, ohne dass es zu einem Minenvorfall gekommen ist. Sie fordern eine schnelle Entscheidung und die Möglichkeit, weiterzufischen, während die Behörden die Sicherheitslage prüfen.
Neue Behördenauskunft
Die dänische Schifffahrtsbehörde teilt mit, dass ihre elektronischen Vorgangssysteme etwa 25 Jahre zurück durchsucht werden können. Darin finden sich keine Angaben zu Unfällen oder Ereignissen auf See im Zusammenhang mit Minenexplosionen oder anderer zurückgelassener Kriegsmunition beim Fischfang mit grundberührenden Geräten westlich von Rømø und Mandø.
Die Auskunft bezieht sich auf den Zeitraum, den die durchsuchbaren Register abdecken. Sie ist für sich genommen keine Bewertung des künftigen Risikos.
Antwort der Schifffahrtsbehörde lesen ↗
Wer über unsere Darstellung hinausgehen möchte, kann hier die Originaldokumente lesen.
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MobilePay115583Damit helfen Sie: Rechtshilfe und anwaltliche Unterstützung für die Rømø Fiskeriforening und ihre einzelnen Mitglieder. Die Mittel decken die Rechtskosten im gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Nachspiel gegenüber den Behörden.
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